EINRUF ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG IM JULI 2023
EINRUF ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG ALBACETE INDUSTRIAL, SA
In Albacete, am 28. Juli 2023
Att.- Aktionäre
Ref.: Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschafter von ALBACETE INDUSTRIAL, SA
Mit Zustimmung des Vorstands von ALBACETE INDUSTRIAL, SA wird hiermit die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre dieser Gesellschaft einberufen, die in Almansa (Albacete), Avenida Ayora, s/n, bei der ersten Einberufung am 29. August stattfinden wird , 2023 um 12:00 Uhr, und im zweiten Call am 30. August 2023 um 12:00 Uhr, in dem folgende Tagesordnungspunkte besprochen werden:
1.- Gegebenenfalls Genehmigung der Leitung des Verwaltungsorgans der
Entität, entsprechend dem Jahr, das am 01.01.2022 begann und am endete
31.12.2022.
2.- Gegebenenfalls Genehmigung des Jahresabschlusses für das abgeschlossene Geschäftsjahr
31.12.2022.
3.- Gegebenenfalls Genehmigung des Vorschlags zur Anwendung des Ergebnisses
erwähntes Geschäftsjahr 2022.
4.- Befugnisübertragung.
Gemäß Artikel 197 des Kapitalgesellschaftengesetzes bis zum
Am siebten Tag vor dem für die Versammlung geplanten Datum können Aktionäre von den Direktoren die Informationen oder Klarstellungen anfordern, die sie zu den in der Tagesordnung aufgeführten Angelegenheiten für notwendig erachten, oder schriftlich alle Fragen stellen, die sie für relevant halten.
Ebenso müssen die Gesellschafter darüber informiert werden, dass gemäß Artikel 272 des konsolidierten Textes des Kapitalgesellschaftengesetzes jeder Gesellschafter nach Einberufung der Hauptversammlung die erforderlichen Unterlagen unverzüglich und kostenlos von der Gesellschaft erhalten kann sowie ggf. der Lagebericht und der Bericht des Abschlussprüfers zur Genehmigung vorzulegen.
Aufrichtig,
D. ALEJANDRA SENDRA GONZÁLEZ, Präsidentin des Verwaltungsrates
von ALBACETE INDUSTRIAL, SA